Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Dokumente
Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau (127 kB) | |
Antrag Feldberegnung BRV (106 kB) | |
Antrag Feldberegnung ROW (106 kB) | |
Antrag Grundwasserentnahme BRV (135 kB) | |
Antrag Grundwasserentnahme ROW (134 kB) | |
Antrag Brauchwasserentnahme ROW (80 kB) | |
Antrag Brauchwasserentnahme BRV (80 kB) |